Sterbefall – Was tun, wenn jemand stirbt?

Der Tod eines Angehörigen oder Bekannten trifft uns oft völlig unvorbereitet. Von einem Moment auf den anderen ist man mit Aufgaben konfrontiert, die trotz dieser emotionalen Ausnahmesituation schon in den ersten Stunden nach einem Sterbefall geklärt werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei allen formalen und bürokratischen Fragen und beraten in allen notwendigen Belangen.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der ersten Schritte nach einem Sterbefall.

 

Todesfall im Haus

Wenn der Tod auf natürlichem Wege eingetreten ist, verständigen Sie bitte zuerst den zuständigen Gemeindearzt. Dieser bestätigt den Tod und stellt die Todesbescheinigung aus. Sollten Sie es wünschen, übernehmen wir dies auch für Sie.
Falls der Tod durch einen Unfall oder Fremdverschulden eingetreten ist bzw. die Person tot aufgefunden wurde, verständigen Sie bitte auch die Polizei.
Nachdem der Tod durch einen Arzt bescheinigt wurde, nehmen Sie mit uns Kontakt auf bezüglich der Abholung des Verstorbenen – wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Bitte halten Sie Bekleidung und die Dokumente des Verstorbenen bereit.

 

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt eintritt, veranlasst die Anstaltsleitung die Todesfeststellung und verständigt die Angehörigen. Wenden Sie sich telefonisch an uns. Sie bekommen sofort Hilfe und Beratung.
Bezüglich der Abholung des Verstorbenen sprechen wir uns mit dem zuständigen Personal im Krankenhaus oder Pflegeheim ab. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.

 

Erforderliche Unterlagen für das Standesamt

 

Am nächsten Werktag muss beim zuständigen Standesamt die Todesanzeige eingebracht werden. Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigt man die persönlichen Unterlagen des Verstorbenen. Je nach Familienstand müssen bestimmte Dokumente beigebracht werden.
Selbstverständlich nehmen wir Ihnen diesen Behördengang ab, wenn Sie es wünschen.

Es wird die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt. Abhängig vom Familienstand (verheiratet, geschieden) müssen auch die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil vorgelegt werden. Sollte der Ehepartner bereits verstorben sein, ist auch die Sterbeurkunde mitzubringen.
Der nachfolgenden Grafik können Sie entnehmen, welche Dokumente Sie benötigen:

 ledig

 verheiratet

 verwitwet

 geschieden

 Geburtsurkunde  Geburtsurkunde  Geburtsurkunde  Geburtsurkunde
 Staatsbürger-
schaftsnachweis
 Staatsbürger-
schaftsnachweis
 Staatsbürger-
schaftsnachweis
 Staatsbürger-
schaftsnachweis
 Heiratsurkunde*  Heiratsurkunde*  Heiratsurkunde*
 Sterbeurkunde des
Ehegatten
 Scheidungsurteil

*Die Heiratsurkunde des Standesamts wird benötigt, nicht der kirchliche Trauschein.

Ein Meldezettel wird nur dann benötigt, wenn sich der Sterbefall in einem anderen
Bezirk / Bundesland / Land ereignet hat.

Für die Vorbereitung der Bestattung bitten wir Sie um Folgendes:

 

  • Kleidung des Verstorbenen
  • Vielleicht möchten Sie dem Verstorbenen noch einige Dinge mitgeben? z. B. Fotos, Stofftiere, Rosenkranz, …
  • Wenn Sie eine Parte wünschen, benötigen wir ein Foto des Verstorbenen.
  • Falls der Verstorbene eine Sterbeversicherung beim Wiener Verein besitzt, brauchen wir auch die letzte Versicherungspolizze.

Alle weiteren Schritte und Details (Ort und Zeit der Bestattung, Bestattungsform, etc.) besprechen wir gemeinsam in einem ausführlichen persönlichen Gespräch.